Handgepäckregeln:
Im Handgepäck dürfen nur noch Flüssigkeiten in Behältnissen mitgeführt werden, die maximal 100 ml fassen (es gilt die aufgedruckte Höchstfüllmenge)
Die Behältnisse müssen vollständig in einem transparenten, wiederverschließbaren 1 Liter-Plastikbeutel transportiert werden
Es ist nur ein Beutel je Fluggast gestattet
Der Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden
Wenn der Transport von Flüssigkeiten im Handgepäck nicht den oben genannten Maßgaben entspricht, müssen Sie diese Flüssigkeiten an der Sicherheitskontrolle entsorgen. Deshalb empfehlen wir Ihnen, alle Flüssigkeiten, die nicht dringend während des Fluges benötigt werden, in Ihr Gepäck zu geben, das Sie einchecken.
Ausnahmen
Medikamente und Spezialnahrung (z. B. Babynahrung), die während des Fluges an Bord benötigt werden, können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden. Diese Ausnahmen unterliegen nicht der 100 ml-Beschränkung, müssen aber an der Sicherheitskontrolle ebenfalls vorgelegt und durchleuchtet werden.
Welche Produkte sind von der Mitnahmebeschränkung betroffen?
Flüssigkeiten wie Wasser und andere Getränke, Suppen, Sirups
Kosmetika
Parfums
Gels, einschließlich Haar- und Duschgels
Pasten, einschließlich Zahnpasta
Sprays
Mascara
Cremes, Lotionen und Öle
Inhalte von Druckbehältern, wie Rasiercreme, Schäume und Deodorants
Mixturen aus flüssigen und festen Stoffen
andere Gegenstände ähnlicher Zusammensetzung
Wo bekommt man die wiederverschließbaren Beutel?
Die durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastikbeutel mit einem maximalen Fassungsvermögen von 1 Liter sind im Einzelhandel z.B. als Gefrierbeutel mit Zipp-Verschluss erhältlich. Für Notfälle werden in der Anfangsphase am Frankfurter Flughafen eine begrenzte Anzahl von Beuteln vorgehalten.
Was ändert sich nicht?
Die neuen Regelungen betreffen nur den Transport von Flüssigkeiten in Ihrem Handgepäck durch die Sicherheitskontrolle. In Ihrem eingecheckten Gepäck können Sie Flüssigkeiten wie gewohnt mitnehmen, sofern die Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr dieser Aufgabe im Reisegepäck nicht entgegen stehen.
Auch der Einkauf von flüssigen Duty Free-Artikeln ist weiterhin problemlos möglich. Sie bekommen diese Waren in einem speziell versiegelten Beutel an der Kasse übergeben. Die Versiegelung wird von der Verkaufsstelle vorgenommen. Mit diesem Verfahren können Sie problemlos innerhalb der EU umsteigen, wenn der Beutel bis zum Ende der letzten Teilstrecke versiegelt bleibt. Bitte bewahren Sie den Kaufbeleg der Waren sorgfältig auf, dieser muss auf den Tag der Reise ausgestellt sein.
Die Handgepäckgröße kann allerdings von Airline zu Airline verschieden sein!